Falls Sie einen Antrag auf Überstundenabbau gestellt haben, können Sie diesen auch jederzeit wieder stornieren/ zurückziehen. Der Antrag wird dann automatisch gelöscht. Falls dieser schon von Ihrem/Ihrer Vorgesetzten genehmigt ist, können Sie den Antrag auch im Nachhinein stornieren. Der Storno-Antrag muss dann jedoch wieder von Ihrem/Ihrer Vorgesetzten genehmigt oder abgelehnt werden.
Wird der Storno durch Ihren/Ihre Vorgesetzte/n abgelehnt, bleibt Ihr Antrag auf Überstundenabbau bestehen.
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