1. Urlaubsarten im System
- Gesetzlicher Urlaub – gesetzlicher Mindesturlaub (BUrlG), separat geführt.
- Freiwilliger Urlaub – über den gesetzlichen Mindestanspruch hinausgehender, vertraglich/betrieblich gewährter Zusatzurlaub, separat geführt.
- Resturlaub – nicht genutzte Tage aus dem Vorjahr, die automatisch übertragen werden.
2. Resturlaub & Verfallsdatum
- Übertrag: Am Jahresende verbleibende Tage werden als Resturlaub automatisch ins
Folgejahr übernommen.
Folgejahr übernommen.
- Verfall (systemweit): Das Verfallsdatum für Resturlaub ist kundenseitig
(systemweit) konfigurierbar. Standard: 31.03. des Folgejahres.
(systemweit) konfigurierbar. Standard: 31.03. des Folgejahres.
- Verrechenbarkeit: Resturlaub wird nur berücksichtigt, wenn das
Verfallsdatum zum Zeitpunkt der Verrechnung nicht überschritten ist.
Verfallsdatum zum Zeitpunkt der Verrechnung nicht überschritten ist.
Einstellungsmöglichkeiten zur Berechnung des freiwilligen Jahresurlaubs:
1 = voller Anspruch (wie gesetzlich), wenn Beschäftigungsdauer > 6 Monate.
2 = anteiliger Anspruch (Standard). Formel: n x (gesetzlich+freiwillig) / 12 bei n vollen Monaten Beschäftigung im Kalenderjahr.
1 = voller Anspruch (wie gesetzlich), wenn Beschäftigungsdauer > 6 Monate.
2 = anteiliger Anspruch (Standard). Formel: n x (gesetzlich+freiwillig) / 12 bei n vollen Monaten Beschäftigung im Kalenderjahr.
3 = voller gesetzlicher Anspruch + n/12 Tage des freiweilligen Urlaub bei n vollen Monaten Beschäftigung im Kalenderjahr.
0 = kein Anspruch im betreffenden Kalenderjahr.
Diese Einstellung gilt ausschließlich für freiwilligen Zusatzurlaub; der gesetzliche Urlaub
wird separat nach Gesetz berechnet.
0 = kein Anspruch im betreffenden Kalenderjahr.
Diese Einstellung gilt ausschließlich für freiwilligen Zusatzurlaub; der gesetzliche Urlaub
wird separat nach Gesetz berechnet.
3. Verrechnungsreihenfolge bei Urlaubsanträgen
1. Resturlaub (sofern vorhanden und nicht verfallen)
2. Gesetzlicher Urlaub
1. Resturlaub (sofern vorhanden und nicht verfallen)
2. Gesetzlicher Urlaub
3. Freiwilliger Urlaub
Wenn ein Topf nicht reicht, wird automatisch der nächste herangezogen.
Wenn ein Topf nicht reicht, wird automatisch der nächste herangezogen.
4. Ablauflogik (kompakt)
- Antragsmenge (Tage/Stunden) ermitteln.
- Bis zur Antragsmenge aus Resturlaub abbuchen, sofern vorhanden und nicht verfallen.
- Verbleibende Menge aus gesetzlichem Urlaub abbuchen.
- Rest aus freiwilligem Urlaub abbuchen.
- Deckung prüfen; bei Unterdeckung gemäß Systemkonfiguration verfahren.
5) Beispiele
Beispiel A – Resturlaub zuerst
• Ausgangslage (März): Resturlaub 3 Tage (nicht verfallen) • Gesetzlich 20 • Freiwillig 5
• Antrag: 5 Tage
• Verrechnung: 3 Tage Resturlaub + 2 Tage gesetzlicher Urlaub → Resturlaub 0 • Gesetzlich 18 • Freiwillig 5
• Ausgangslage (März): Resturlaub 3 Tage (nicht verfallen) • Gesetzlich 20 • Freiwillig 5
• Antrag: 5 Tage
• Verrechnung: 3 Tage Resturlaub + 2 Tage gesetzlicher Urlaub → Resturlaub 0 • Gesetzlich 18 • Freiwillig 5
Beispiel B – Resturlaub verfallen
• Ausgangslage (April): Resturlaub 2 Tage (Verfall 31.03. überschritten) • Gesetzlich 20 • Freiwillig 5
• Antrag: 4 Tage
• Verrechnung: 4 Tage gesetzlicher Urlaub → Gesetzlich 16 • Freiwillig 5
• Ausgangslage (April): Resturlaub 2 Tage (Verfall 31.03. überschritten) • Gesetzlich 20 • Freiwillig 5
• Antrag: 4 Tage
• Verrechnung: 4 Tage gesetzlicher Urlaub → Gesetzlich 16 • Freiwillig 5
6) Konfiguration im System
- Jahresansprüche getrennt nach gesetzlich und freiwillig.
- Verfallsdatum Resturlaub systemweit (pro Kunde) konfigurierbar; Standard 31.03.
- Automatischer Übertrag von Resturlaub ins Folgejahr.
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