Sie müssen alle Daten besitzen, damit ein/e neue/r Klient/-in angelegt werden kann. Auch müssen Sie dazu berechtigt sein eine/n Klienten/-in eintragen zu dürfen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist dies nicht jedem gestattet und wird im Vorfeld mit der Einrichtung besprochen, wer dies alles machen darf.
Wenn in den Auswahlmöglichkeiten zu den Informationen zu der Maßnahme nicht der Kostenträger oder die richtigen Jugendhilfen auffindbar sind, wenden Sie sich bitte an Ihre Buchhaltung und klären Sie dies mit der Abteilung. Die Buchhaltung sollte in der Lage sein den richtigen Kostenträger hinzuzufügen, welcher dann später beim Anlegen eines/einer neuen Klienten/-in zu finden ist.
Lässt sich die Kostenstelle nicht auffinden, unter der die Maßnahme des/der Klienten/-in laufen soll, liegt dies eventuell daran, dass zu der Person, die die Maßnahme anlegt, die Kostenstelle nicht zugeordnet wurde und somit keine Auswahl stattfinden kann.
Diese finden Sie bei „Mitarbeitende“ unter „Meine Daten“ und dann unter „Kostenstelle“. Bitte fügen Sie diese Kostenstelle zu oder wenden Sie sich an Ihre/n Vorgesetzte/n.
Damit zu einem späteren Zeitpunkt auch mit dem/der Klienten/-in richtig gearbeitet werden kann, füllen Sie bitte alles der Richtigkeit nach aus.
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