Wie kann ein/e Mitarbeiter/-in wieder gelöscht werden?

Es gibt die Möglichkeit, Mitarbeitende DSGVO-konform aus dem Portal zu löschen, wenn eine entsprechende Berechtigung aktiviert wurde.
Sobald die Berechtigung aktiviert wurde, steht in jeder Mitarbeitendenakte der rote Button "DSGVO-konform löschen" zur Verfügung.

Je nach Einstellung, die in Absprache mit dem More JU Team hinterlegt wurde, werden unwiderruflich alle personenbezogenen Daten (Dienstplan, Arbeitszeiten, Urlaub, Kostenstellenzuweisungen, usw.) des/der Mitarbeitenden gelöscht oder anonymisiert.

Der Name des/der Mitarbeitenden kann erhalten werden bei Daten, die einer von der DSGVO abweichenden Aufbewahrungspflicht unterliegen (z.B. bei Tagesberichten oder Kontaktdokumentationen).

Es kann ausgewählt werden, ob der Name des/der Mitarbeitenden erhalten bleiben soll bei

  • Berichten
  • Kontaktdokumentationen
  • Aktenvermerke
  • Tagesberichte
  • Aufgaben/Termine

Bei der Löschung eines/einer Mitarbeitenden wird ein Löschprotokoll erstellt, welches heruntergeladen werden kann. Dieses finden Sie im Menü unter dem Punkt „Administration“. Dort klicken Sie dann auf „Systemprotokolle“.

Wichtiger Hinweis: Ein/e gelöschte/r Mitarbeiter/-in kann nicht wiederhergestellt werden!

Hinweis: Zur Aktivierung, bzw. um festzulegen, wie mit dem Namen eines/einer gelöschten Mitarbeitenden verfahren werden soll, steht Ihnen unser Kundendienst gerne zur Verfügung.

 

 

 

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