Was sind Kostenträger?

Ein „Kostenträger“ bezeichnet die Instanzen, von denen die Kosten der Kinder- und Jugendhilfe bezahlt werden, v.a. die Maßnahmenangebote eines Unternehmens, bzw. einer Einrichtung (diese müssen die Kosten „tragen“). Dies können beispielsweise Jugendämter oder Gerichte sein.

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