Die Netto-Grundlage wird ausgewählt, wenn die Abrechnung darauf aus ist, dass eine gewisse Stunden Anzahl für einen Kunden bewilligt worden ist.
Abrechnung
Hier wurde mit dem Jugendamt abgesprochen, dass direkter, wie auch indirekter Kontakt mit dem Klienten abgerechnet werden dürfen. Eine gewisse Anzahl an Stunden mit dem Klienten wurde festgelegt, die erfüllt werden muss. Über diese Stunden hinaus, also die indirekte Zeit, in einer Form von Prozentsatz (die intern geregelt wird) hinzugerechnet. Alles was darüber hinaus läuft wird nicht berechnet.
Beispiel: Das Jugendamt und die Einrichtung „Sonnenblume GmbH“ vereinbaren, dass bei einer Therapie: Anti-Aggressions-Training, die direkten Stunden mit dem Klienten 4 Stunden in der Woche (16h/Monat) auszuführen sind. Darüber hinaus wird eine interne Regel von 25 % berechnet die ein Mitarbeiter mit dem Klienten indirekt darüber hinaus arbeiten darf. Diese würden bei unserm Fall 4 Stunden sein, welches vom Mitarbeiter/Sozialpädagoge noch zum Berichte zuschreiben etc. planen kann. Diese können dem Jugendamt auch abgerechnet werden.
Verwaltungsaufgaben werden nicht mit gerechnet. Die Fahrtkosten werden hier mit dem Jugendamt individuell vereinbart.
Arbeitszeitkonto Mitarbeiter
Wird dieses Abrechnungsmodell ausgewählt, werden im Arbeitszeitkonto des Mitarbeiters die folgenden Einträge angezeigt:
Direkte Stunden
Soll: bewilligte Stunden (in Maßnahme)
Ist: Stunden aus erfassten Kontaktdokumentationen (Option "Erfassung über Kontaktdokumentationen" muss für die ausgewählter Kostenstelle in Maßnahme aktiviert sein)
Indirekte Stunden:
Soll: bewilligte Stunden x Ist-%
Ist: Erfassung indirekter Tätigkeit
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