Wählen Sie die realen Belegtage als Abrechnungstage aus, werden hier nur die tatsächlichen Tage, die der Klient anwesend war, berechnet. Diese geschieht auch hier mit einem Tagessatz, den Sie mit dem Jugendamt vereinbart haben. Ist ein Klient nicht anwesend, wird dieser Tag nicht berechnet.
Sie haben hier ebenso die Möglichkeit den Einzugstag und/oder den Auszugstag mit einem Prozentanteil zu reduzieren, damit dieser anteilig berechnet wird.
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