Neben der Ambulanten und dem Stationären Abrechnungstyp können Sie auch Teilstationär auswählen.
Hier gibt es nur eine Abrechnungsgrundlage, nämlich die „Reale Belegtage“.
Bei den realen Belegtagen werden nur die tatsächlichen Tage, die der Klient anwesend war, berechnet. Diese geschieht auch hier mit einem Tagessatz, den Sie mit dem Jugendamt vereinbart haben. Ist ein Klient nicht anwesend, wird dieser Tag auch nicht berechnet.
Beachte: Allerdings können hier keine Einzugs- oder Auszugsreduzierungen eingetragen werden, da die Klienten bei Ihnen nicht stationär sind und somit keinen Einzug oder Auszug in die Einrichtung haben.
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