Die Grundlage „Face-to-Face“ ist anzuwenden, wenn die Abrechnung der Kosten drauf ausgerichtet ist, dass nur der direkte Kontakt mit dem Klienten abgerechnet werden soll.
Abrechnung
Hier wurde mit dem Jugendamt darüber abgesprochen, dass nur direkte Zeit bewilligt wurde, jedoch nicht die indirekte Zeit. Also nur die Zeit, die direkt mit dem Klienten stattgefunden hat.
Beispiel: Das Jugendamt und die Einrichtung „Sonnenblume GmbH“ vereinbaren, dass bei einer Therapie „Anti-Aggressions-Training“, die direkten Stunden mit dem Klienten 4 Stunden in der Woche (16h/Monat) auszuführen sind. Darüber hinaus werden keine indirekten Stunden abgerechnet, z.B. Berichte schreiben, Lehrer/Elternkontakt um Informationen über den Klienten zu bekommen etc.. Diese können nicht gegenüber dem Jugendamt abgerechnet werden.
Auch werden Verwaltungsaufgaben nicht mitberechnet. Deshalb werden hier die Verwaltungsaufgaben schon im Stundensatz mit eingeplant.
Die Fahrtkosten werden hier mit dem Jugendamt individuell vereinbart.
Arbeitszeitkonto Mitarbeiter
Wird dieses Abrechnungsmodell ausgewählt, werden im Arbeitszeitkonto des Mitarbeiters die folgenden Einträge angezeigt:
Direkte Stunden
Soll: bewilligte Stunden (in Maßnahme)
Ist: Stunden aus erfassten Kontaktdokumentationen (Option "Erfassung über Kontaktdokumentationen" muss für die ausgewählter Kostenstelle in Maßnahme aktiviert sein)
Indirekte Stunden:
Soll: Ist-direkt x hinterlegter %-Satz / Stunde
Ist: Erfassung indirekter Tätigkeit
0 Kommentare