Die Brutto-Grundlage wird angewendet, wenn eine bestimmte Stundenanzahl für die Leistung insgesamt mit dem Jugendamt vereinbart wurde.
Abrechnung
Abgerechnet wird hier im Gegensatz zu der Netto-Grundlage mit einem insgesamt bewilligten Stundenanzahl. Eine bestimmte Anzahl an Stunden muss direkt mit dem Klienten stattfinden, den Rest der gegebenen Stunden können Mitarbeiter/Sozialpädagogen für den indirekten Kontakt verwenden. Alles was darüber hinaus läuft wird nicht berechnet.
Beispiel: Das Jugendamt und die Einrichtung „Sonnenblume GmbH“ vereinbaren, dass bei einer Therapie: Anti-Aggressions-Training, insgesamt mit 4 Stunden in der Woche (oder16h/Monat) auszuführen sind. Von diesen 4 Stunden kann der Mitarbeiter/Sozialpädagoge 25 % als indirekt abrechnen, dies würde bedeuten, dass 4 Stunden insgesamt für indirekte Zeit abgerechnet werden können und die restlichen 12 Stunden direkt mit dem Klienten sein müssen.
Verwaltungsaufgaben werden hier nicht mitberechnet. Die Fahrtkosten werden hier mit dem Jugendamt individuell vereinbart.
Arbeitszeitkonto Mitarbeiter
Wird dieses Abrechnungsmodell ausgewählt, werden im Arbeitszeitkonto des Mitarbeiters die folgenden Einträge angezeigt:
Direkte Stunden
Soll: bewilligte Stunden (in Maßnahme) - %-Satz
Ist: Stunden aus erfassten Kontaktdokumentationen (Option "Erfassung über Kontaktdokumentationen" muss für die ausgewählter Kostenstelle in Maßnahme aktiviert sein)
Indirekte Stunden:
Soll: %-Satz von bewilligten Stunden
Ist: Erfassung indirekter Tätigkeit
0 Kommentare