Die Pauschale Wochenstundenvergütung wenden Sie an, wenn mit dem Jugendamt eine Vereinbarung vorliegt, die darauf ausgerichtet ist, die Abrechnung nach Stunden in der Woche zu regeln, um diese zu pauschalisieren.
Die Abrechnung der bewilligten Stunden pro Woche erfolgt, unabhängig von den geleisteten Stunden. Für die Berechnung der Pauschale wird ein bestimmter Wochenfaktor herangezogen. Dieser Faktor bildet ab, wie viele Wochen ein Monat im Durchschnitt hat. Hierfür werden die Wochen pro Jahr durch die Anzahl der Monate geteilt: 52 / 12 = 4,3
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt durch eine Pauschale, die die direkte und die indirekte, sowie die Verwaltung abrechnet. Diese erfasst alle Kosten, die mit dem Klienten verbunden sind. Daher werden hier auch keine zusätzlich anfallenden Fahrtkosten hinzugezogen.
Arbeitszeitkonto Mitarbeiter
Wird dieses Abrechnungsmodell ausgewählt, werden im Arbeitszeitkonto des Mitarbeiters die folgenden Einträge angezeigt:
Direkte Stunden
Soll: bewilligte Stunden (in Maßnahme) - %-Satz
Ist: Stunden aus erfassten Kontaktdokumentationen (Option "Erfassung über Kontaktdokumentationen" muss für die ausgewählter Kostenstelle in Maßnahme aktiviert sein)
Indirekte Stunden:
Soll: % anteilig bewilligter Stunden
Ist: Erfassung indirekter Tätigkeit
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