Können Kontaktzeiten erfasst werden, wenn das Stundenkontingent bereits erreicht/überschritten wurde?

Ob Kontaktzeiten erfasst werden können, wenn das in der Maßnahme hinterlegte Stundenkontingent bereits erreicht/überschritten wurde, hängt davon ab, ob diese Einstellung in der Leistungsvereinbarung aktiviert wurde (siehe Beitrag „Wie erstelle ich eine Leistungsvereinbarung?“). Wenden Sie sich bitte hierzu an die Verwaltung oder unseren Kundenservice.

Würde das Stundenkontingent beim Erstellen/Bearbeiten einer Kontaktdokumentation überschritten werden, wird Ihnen eine entsprechende Hinweismeldung angezeigt und der „Speichern“-Button wird deaktiviert (wenn Einstellung aktiv ist, dass Kontingent nicht überschritten werden darf).

Die Höhe des Stundenkontigentes eines/einer Mitarbeitenden wird in einer ambulanten Maßnahme hinterlegt. Hierzu muss der/die jeweilige Mitarbeitende als Pädagoge/-in hinzugefügt werden und rechts daneben die Stunden pro Woche eingetragen werden.
Anhand der hinterlegten Wochenstunden wird dann das Gesamtkontingent pro Monat automatisch berechnet und auch die Überprüfung, ob ein Stundenkontigent mit einer Dokumentation überschritten werden würde, erfolgt anhand des automatisch berechneten Gesamtkontingents für den Monat, in dem dokumentiert wird.

 

 

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