Fallakte - Wie erstelle ich eine neue Auflage (§8a)?

Um eine neue Auflage zu erstellen, müssen Sie im Menüpunkt „Klienten/-innen“ in der jeweiligen Fallakte auf „Auflage (§8a)“ klicken. Dort können Sie unter „+Auflage“ einen neuen Eintrag erstellen.

Wichtiger Hinweis: Dieser Button wird nur angezeigt, wenn in den Stammdaten des Klienten ausgewählt wurde, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, siehe hierzu Beitrag "Fallakte - Wofür werden die Auflagen (§8a) benötigt?"

Klicken Sie auf diesen grünen Button, werden Sie auf eine andere Seite weitergeleitet. Hier können Sie nun die jeweiligen Zeilen ausfüllen um Ihre Auflage in die E-Akte der/des jeweiligen Klienten/-in aufzunehmen.

Zunächst wählen Sie den Status (Aktiv/Inaktiv) aus und geben das Richtungsziel, das erreicht werden soll, ein.

Anschließend geben Sie die Handlungsziele und -schritte ein.

Auf der rechten Seite können Sie die Bewertung des/der Klienten/-in, der Eltern und des/der Betreuers/-in für diese Auflage auswählen.

Sobald Sie auf „Erstellen“ klicken, wird dieser Eintrag auf der Übersichtseite der „Auflagen nach §8a“ angezeigt. Die hier hinterlegen Auflagen werden Ihnen zudem in den Kontakdokumentationen (bei ambulanten Maßnahmen) angezeigt, so dass Sie dort Texte zu den Auflagen verfassen können.
Auch bei der Erstellung von Berichten haben Sie die Möglichkeit, Einträge zu den hinterlegten Auflagen vorzunehmen.

Hinweis: Bei Fragen steht Ihnen unser Kundendienst gerne zur Verfügung.

 

 

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