Fallakte - Wofür werden die Auflagen (§8a) benötigt?

Wenn von einer Institution (Jugendamt, Familiengericht) das Kindeswohl als gefährdet einschätzt wird, müssen Auflagen nach §8a hinterlegt werden, die zu erfüllen sind.

Diese Auflagen können in der Fallakte hinterlegt werden, so dass die Erfüllung der Auflagen kontrolliert werden können.

Wichtiger Hinweis: Der Button "Auflagen (§8a)" erscheint nur dann, wenn in den Stammdaten des/der Klienten/-in unter der Option "Einschätzung des Jugendamts" die Auswahl "Kindeswohlgefährdung" ausgewählt wurde. Zudem muss der/die jeweilige Mitarbeiter/-in über eine entsprechende Berechtigung verfügen, um den Button zu sehen. Werkseitig können alle User diesen sehen, abhängig von der hinterlegten Rollenkonfiguration ist es jedoch auch möglich, dass dieser nicht sichtbar ist.

 

 

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