Um bereits angelegte Maßnahmen löschen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- es sind keine Kontaktdokumentationen/indirekte Tätigkeiten vorhanden oder die bestehenden Einträge wurden gelöscht (siehe hierzu Beitrag "Kann ich eine erstellte Kontaktdokumentation/indirekte Tätigkeit wieder löschen?")
- es wurden keine Hilfeplantermine und/oder -berichte erstellt, bei denen die Maßnahme als Bezug ausgewählt wurde.
- es sind keine Abrechnungen vorhanden bzw. die Rechnungsdaten wurden zurückübertragen.
Wichtig: sobald mindestens eine Rechnung erstellt wurde, kann eine Maßnahme nicht mehr gelöscht werden, auch wenn die Rechnung storniert wurde!
Wenn die Voraussetzungen für das Löschen einer Maßnahme erfüllt sind und Sie das Recht haben, Maßnahmen zu löschen, können Sie dies, indem Sie die Maßnahme in der Fallakte auswählen. Rechts neben dem grünen Button "Veränderungsanzeige" finden Sie den roten Button "Löschen".
Wenn Sie auf diesen Button drücken, müssen Sie noch einmal den Löschvorgang bestätigen. Nach einem Klick auf "OK" ist diese Maßnahme mit allen zugehörigen Veränderungsanzeigen gelöscht.
Wichtiger Hinweis: Werkseitig haben nur User mit der Rolle "Administrator" die Berechtigung, Maßnahmen zu löschen. Bei Bedarf kann diese Berechtigung auch anderen Rollen/Usern zugewiesen werden. Wenden Sie sich bitte in diesem Fall an unseren Kundenservice.
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