Wenn dieses vollstationäre Abrechnungsmodell ausgewählt wurde, kann in der Leistungsvereinbarung sowohl ein Tagessatz als auch eine Monatspauschale hinterlegt werden.
Beginnt oder endet eine Maßnahme im laufenden Monat wird für jeden einzelnen Tag der Tagessatz verwendet. Beispiel: Die Maßnahme beginnt am 22.05. - es werden für 10 Tage der hinterlegte Tagessatz berechnet.
Für einen vollständigen Monat wird die hinterlegte Monatspauschale berechnet.
Abwesenheitstage sind bei diesem Abrechnungsmodell nicht relevant.
Wenn ein reduziertes Entgelt bei Ein- und/oder Austrittstag hinterlegt wird, wird dieses ebenfalls berücksichtigt.
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